Pastorale Aufgaben
Der Pfarrgemeinderat trägt besondere Verantwortung für die Seelsorge:
Vorbereitung und Feier der Liturgie und der Sakramente, Sozial-caritatives Engagement, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Gemeinschaftsbildung, Feste und Feiern – und vieles mehr
Finanzielle und bauliche Aufgaben (Wirtschaftsrat)
Der Pfarrgemeinderat sorgt sich um die finanziellen und räumlichen Voraussetzungen der Pfarrgemeinde: Erhaltung, Renovierung und Neubau von kirchlichen Gebäuden.
Personelle Aufgaben
Der Pfarrgemeinderat sorgt sich um Gewinnung, Begleitung, Anerkennung und Weiterbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Pfarre, sodass möglichst viele ihre Berufungen, Charismen und Anliegen einbringen können. Der PGR ist Ansprechpartner für die Diözese bei Änderungen in der Leitung der Pfarre.
Kommunikation und Repräsentation
Der Pfarrgemeinderat bemüht sich um Kommunikation, Information, Meinungsbildung und Austausch in der Pfarrgemeinde, stimmt die Interessen der Einzelnen und Gruppen aufeinander ab, koordiniert deren Aktivitäten und gewährleistet die Vielfalt des pfarrlichen Lebens.
Der Pfarrgemeinderat bemüht sich um Kontakt und Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Gruppen, Einrichtungen und Initiativen.
Die Wahl des Pfarrgemeinderates verdeutlicht: Die Pfarrgemeinde wird von allen ihren Mitgliedern getragen. Alle sind berufen, sich zu engagieren.