Wie schon im letzten Pfarrblatt angekündigt, findet am 20. März die Pfarrgemeinderatswahl statt.
Der Pfarrgemeinderat hat sich für eine Urwahl entschieden. Vier Frauen, vier Männer und zwei Jugendliche sollen gemeinsam mit Pfarrer und den Diakonen Pfarrgemeinde und Kirche mitgestalten. Der Pfarrgemeinderat ist das Beratungs- und Leitungsgremium einer Pfarre. Gott sei Dank sind es aber wesentlich mehr, die sich engagieren und zu einer lebendigen Kirche beitragen!
In der kirchlichen Mitarbeit braucht es natürlich Interesse und Begeisterung für das religiöse Leben, aber auch für „weltliche Dinge“ – seien es die Finanzen, die Verwaltung oder die Sorge um die kirchlichen Bauten und vieles mehr. Betätigungsfelder gibt es genug. Aber jede und jeder hat Befähigungen, Begabungen und Talente, um zum „Aufbau der Gemeinde“ und zu einer „mitsorgenden Gemeinde“ beizutragen, wie dies Univ. Prof. Paul Michael Zulehner bereits in den 80er-Jahren gefordert hat. Es gilt also nachzudenken, wer in den Pfarrgemeinderat gewählt werden soll. Seien Sie aber selbst bereit zum Mitdenken und Mitentscheiden, zum Mitwirken im Pfarrgemeinderat.
Es ist klar: Pfarrgemeinderät*innen sind keine „Superchrist*innen“, sie sind einfach Menschen, getragen von ihrem Glauben. Sie sind „mittendrin“ in ihrem Leben, in der Dorfgemeinschaft, in der Gesellschaft. Außerdem: Berufene sind auch Begabte!
Wer kann also gewählt werden?
Kandidat*innen sollen ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihre religiöse Beheimatung in der Pfarre haben und vor dem
1. Jänner 2022 das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Weitere Informationen: PGR2022